
Künstliche Intelligenz im Strafverfahren
KI ist mittlerweile überall, auch im Strafrecht spielt sie bereits jetzt eine große Rolle.
Freie Plätze
Beschreibung
Die Seminarthemen im Einzelnen: - Neue Projekte der Bundesregierung zur Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten (z.B. "Handyblitzer") und ihre Bedeutung in der Praxis Die KI-Verordnung der EU („AI-Act“) und ihre Bedeutung für das deutsche Strafrecht, insbesondere Beschränkungen des KI-Einsatzes in der Strafverfolgung - Was ist Künstliche Intelligenz und warum muss der Begriff für Zwecke des Strafrechts definiert werden? - Deep Fakes: Strafbarkeit und Auswirkungen auf den gerichtlichen Augenscheinsbeweis - Die Bedeutung smarter Verdachtsgewinnung, insbesondere bei Steuer- und Wirtschaftsdelikten - Steuerliche Risikomanagementsysteme i.S.v. § 88 Abs. 5 AO als zulässiger Ausgangspunkt für den Anfangsverdacht auf Steuerhinterziehung - Maschinelles Lernen als Instrument zur Erkennung neuartiger Tatbegehung im Wirtschaftsstrafrecht - Predictive Policing – Einsatzfelder, Zulässigkeit, Grenzen - Wie gelangt die KI zu einem Anfangsverdacht und welche Faktoren können zur Rechtswidrigkeit darauf gestützter Ermittlungsmaßnahmen führen? - Inwieweit enthält die StPO bereits heute ausreichende Rechtsgrundlagen für den Einsatz von KI? - Welche verfahrensgestaltenden Entscheidungen darf eine KI im Strafverfahren de lege lata oder de lege ferenda treffen? - KI als Hilfsmittel für Strafzumessung und richterliche Prognoseentscheidungen - KI als Werkzeug zur Begehung von Straftaten, strafrechtliche Verantwortlichkeit des Menschen für Verhalten der KI Zum Seminar gehört ein Skript mit umfassenden Hinweisen auf aktuelle Rechtsprechung und einschlägige Literatur.
Bevorstehende Sessions
Kontaktangaben
01732315200
oliver.chama@chama-fao.de
Platzgasse 6, Vöhringen, Germany